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Verkaufsbedingungen & Bedingungen

Um sicherzustellen, dass unsere Kunden fair und konsequent behandelt werden, haben wir die folgenden Verkaufsbedingungen („AGB“) entwickelt, die den Verkauf unserer Produkte regeln. Die Aufgabe einer Bestellung bei InduraFloor, Inc. (InduraFloor oder Verkäufer) gilt als Annahme dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch die Partei, die die Waren kauft (Kunde, Käufer oder Käufer).

 

Bitte lesen Sie diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sorgfältig durch und kontaktieren Sie uns, wenn Sie Fragen haben. Ein klares Verständnis der Allgemeinen Geschäftsbedingungen kommt beiden Parteien zugute und ist ein wichtiger Bestandteil unserer Beziehung.

 

1. BEDINGUNGEN UND BESTÄTIGUNG. In diesem Dokument beziehen sich Verweise auf InduraFloor oder den Verkäufer auf „InduraFloor, Inc.“ Die Bestellung des Käufers und alle Vereinbarungen zwischen dem Käufer und InduraFloor, die Vereinbarung des Verkäufers, dem Käufer die Produkte bereitzustellen, und der Kauf der Produkte durch den Käufer unterliegen ausdrücklich den Bestimmungen dieser Vereinbarung. Jede auf der Grundlage eines Angebots erteilte Bestellung eines Kunden stellt keinen Vertrag dar, bis sie bei InduraFloor eingegangen ist und schriftlich angenommen wurde. InduraFloor behält sich das Recht vor, jedes Angebot bis zur Annahme zu ändern. Alle zusätzlichen oder abweichenden Bedingungen in den Formularen oder anderen Dokumenten des Käufers gelten hiermit als wesentliche Änderungen und es erfolgt hiermit eine Mitteilung über Einspruch und Ablehnung dieser Bedingungen. Sofern InduraFloor und der Käufer nichts anderes schriftlich vereinbart haben, gelten diese Bedingungen als die gesamte Vereinbarung zwischen InduraFloor und dem Käufer über den Verkauf und Kauf der Produkte (die „Produkte“) und als solche als diese Bedingungen, die auf der Vorderseite beschrieben werden Dokument, ersetzen alle vorherigen Mitteilungen und Vereinbarungen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf alle in den Formularen des Käufers enthaltenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

 

2. ÄNDERUNGEN DER BEDINGUNGEN. InduraFloor behält sich das Recht vor, alle Tipp- und Schreibfehler in der Dokumentation des Verkäufers zu korrigieren, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Angebot, Kostenvoranschlag, Bestätigung und Rechnung. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Zeit zu Zeit zu überarbeiten oder anderweitig zu ändern. Im Falle einer Überarbeitung werden die überarbeiteten Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf der Website von InduraFloor, www.InduraFloor.com, veröffentlicht und gelten danach sofort für Dokumente wie, aber nicht beschränkt auf, Bestellungen, Kaufaufträge, Vereinbarungen, Kostenvoranschläge, Lieferungen usw Rechnungen werden nach dem Revisionsdatum akzeptiert.

 

3. ALLGEMEINE GARANTIE UND EINSCHRÄNKUNGEN. (a) Für Produkte, die von InduraFloor hergestellt oder von InduraFloor unter der Eigenmarke von InduraFloor verkauft werden, wird garantiert, dass sie von handelsüblicher Qualität sind und den Spezifikationen und Toleranzen in Übereinstimmung mit und wie in den geltenden Industriestandards sowie in den veröffentlichten Standards von InduraFloor für die genannten Produkte entsprechen, wenn jegliche oder sonstige in dieser Vereinbarung enthaltene Produkte, wenn sie gemäß den Anweisungen gelagert, innerhalb der im technischen Datenblatt angegebenen Haltbarkeitsdauer verwendet und gemäß den Anweisungen des Verkäufers angewendet werden. Wenn festgestellt wird, dass ein von InduraFloor hergestelltes Produkt innerhalb des Garantiezeitraums nicht den oben genannten geltenden Standards entspricht, besteht die einzige Verpflichtung von InduraFloor im Rahmen dieser Garantie darin, nach Wahl von InduraFloor entweder ein Ersatzprodukt herzustellen, das dieser Garantie entspricht, oder eine entsprechende Rückerstattung zu leisten Überschreiten Sie in keinem Fall den Gesamtpreis des Produkts, der zum Zeitpunkt des Kaufs auf der Quittung angegeben ist. Für die Rücksendung werden nur ungeöffnete Produkte akzeptiert. Jedes geöffnete Produkt wird von der Rückgabe ausgeschlossen, unabhängig davon, ob das Produkt unbenutzt ist. Die Mitteilung über ein angeblich fehlerhaftes Produkt muss bei einem autorisierten InduraFloor-Vertreter eingehen und InduraFloor muss die Möglichkeit haben, das mutmaßlich fehlerhafte Produkt zu prüfen. InduraFloor protokolliert automatisch alle InduraFloor-Produkte nach Chargennummer und kennzeichnet Garantien als solche. InduraFloor-Garantien gelten, sofern zutreffend, nur für den ursprünglichen, einzelnen Produktbesitzer und sind nicht übertragbar. Die alleinige Verantwortung des Verkäufers und das einzige und ausschließliche Rechtsmittel des Käufers sind wie angegeben. ES GIBT KEINERLEI ZUSICHERUNGEN ODER GEWÄHRLEISTUNGEN, WEDER GESETZLICH ODER ANDERWEITIG, AUSDRÜCKLICH NOCH STILLSCHWEIGEND, EINSCHLIESSLICH UND JEGLICHER GEWÄHRLEISTUNG DER MARKTGÄNGIGKEIT ODER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, DIE ÜBER DIE VORSTEHENDE GARANTIE HINAUSgehen. DIE HAFTUNG VON INDURAFLOOR IM RAHMEN DER VORSTEHENDEN GARANTIE UND ANDERWEITIG IM RAHMEN DIESER VEREINBARUNG IST WIE IN DIESER VEREINBARUNG VORGESEHEN BESCHRÄNKT UND ÜBERSTEIGT IN KEINEM FALL DEN GESAMTPREIS DES PRODUKTS. IN KEINEM FALL UND UNTER KEINEN UMSTÄNDEN IST INDURAFLOOR DEM KÄUFER GEGENÜBER IRGENDEINER WEISE UND IN IRGENDEINEM UMFANG HAFTBAR FÜR BESONDERE, FOLGESCHÄDEN, WIRTSCHAFTLICHE, INDIREKTE, ZUFÄLLIGE ODER BESONDERE SCHÄDEN, OB VORHERSEHBAR ODER UNVORHERSEHBAR, ODER OB AUF DER GRUNDLAGE EINES VERTRAGS, EINER unerlaubten Handlung, einer strafbaren Handlung oder PRODUKTHAFTUNG ODER EINE ANDERE RECHTSTHEORIE. DIE PARTEIEN VERZICHTEN AUF ALLE RECHTE, DIE SICH AUS DEM ÜBEREINKOMMEN DER VEREINTEN NATIONEN ÜBER VERTRÄGE FÜR DEN INTERNATIONALEN WARENKAUF ERGEBEN. Jegliche rechtliche Schritte gegen den Verkäufer wegen Verstößen gegen diese Vereinbarung, einschließlich der oben gewährten Garantie, müssen innerhalb von zwei Jahren nach der Lieferung eingeleitet werden. (b) Die vorstehende Garantie gilt nicht für Produkte, die nicht von InduraFloor hergestellt wurden. Für alle diese Produkte gibt InduraFloor keinerlei Zusicherungen oder Gewährleistungen jeglicher Art, weder gesetzlich noch anderweitig, weder ausdrücklich noch stillschweigend, einschließlich jeglicher Gewährleistung der Marktgängigkeit oder Eignung für einen bestimmten Zweck. Für Produkte, die nicht vom Verkäufer hergestellt oder unter der Eigenmarke des Verkäufers verkauft werden, übernimmt der Verkäufer keine Garantie und wird vom Verkäufer „WIE BESEHEN, MIT ALLEN FEHLERN“ verkauft. Soweit der Hersteller des Produkts eine Garantie gewährt und diese Garantie mit Zustimmung des Herstellers übertragbar ist, überträgt der Verkäufer diese Herstellergarantie auf den Käufer, ohne dass daraus irgendeine Haftung entsteht.

 

4. GEWÄHRLEISTUNGSAUSSCHLUSS. Ohne die vorherige Genehmigung dieser Änderung durch InduraFloor werden keine Rückforderungen für vom Kunden initiierte Feldmodifikationen akzeptiert. Nicht genehmigte Produkt- oder Prozessänderungen gelten nicht als Mangel in der Produktherstellung. INDURAFLOOR ÜBERNIMMT KEINE GARANTIE HINSICHTLICH a. Mitteilung, die InduraFloor nicht innerhalb der geltenden Garantiezeit übermittelt wird, b. Ausfall des Produkts/der Produkte oder Beschädigung der Struktur, auf die es angewendet wird, aufgrund unsachgemäßer Lagerung, unsachgemäßem Transport, falscher Anwendung, falscher Anwendung, mangelnder ordnungsgemäßer Wartung, Missbrauch, unsachgemäßer Installation, Nichtbeachtung der technischen Literatur oder Anweisungen, anormaler Bedingungen von Temperatur und/oder Feuchtigkeit und/oder Schmutz, anormalen chemischen Bedingungen, unsachgemäßer Entsorgung oder anderen Bedingungen, die über die in der InduraFloor- oder allgemein anwendbaren technischen Literatur angegebenen hinausgehen, c. Ausfall aufgrund unsachgemäßer Planung oder Anwendung durch Ingenieure, Architekten, Auftragnehmer oder andere beauftragte Dritte.

InduraFloor haftet nicht für Kosten, die dem Käufer bei dem Versuch entstehen, ein angeblich fehlerhaftes Produkt zu korrigieren, ohne zuvor die schriftliche Genehmigung von InduraFloor einzuholen, die die Korrektur(en) genehmigt. Die Verpflichtung des Unternehmens gemäß Klausel 3, Waren zu ersetzen oder zu erstatten, setzt voraus, dass der Kunde alle Anweisungen des Unternehmens bezüglich der Angelegenheit, in der diese Waren verwendet werden sollen, befolgt hat.

InduraFloor behält sich das Recht vor, die Formeln der Produkte zu ändern, wenn Forschungsergebnisse dies erfordern. Bei der Herstellung der Unternehmensprodukte und der Zusammenstellung von Informationen darüber werden alle angemessenen Vorsichtsmaßnahmen getroffen, Ergebnisse können jedoch nicht garantiert werden. Die bereitgestellten Informationen und Anweisungen sind für den Kunden zugänglich und es liegt in der Verantwortung des Kunden, sicherzustellen, dass er über die neuesten geltenden Umweltdatenblätter, Sicherheitsdatenblätter, Produktdatenblätter, behördlichen Datenblätter und technischen Datenblätter für seine Produkte verfügt. In diesen Dokumenten werden die wichtigsten Informationen erläutert, die auf der Vorderseite der Produktverpackung enthalten sind. Beim Umgang mit den Produkten von InduraFloor müssen die üblichen, sorgfältigen Vorsichtsmaßnahmen wie bei chemischen Produkten getroffen werden. Auf keinen Fall dürfen Produkte des Unternehmens intern eingenommen oder anders als für den vom Unternehmen vorgesehenen und beschriebenen Zweck verwendet werden. InduraFloor übernimmt keine Haftung im Falle von Missbrauch, Vernachlässigung, unsachgemäßer Installation, Prüfung oder unbefugten Reparaturversuchen durch den Kunden (oder Dritte) oder im Falle anderer Gefahren, die außerhalb der Kontrolle des Verkäufers liegen. Sollte es zu Unfällen kommen, wenden Sie sich an das nächstgelegene Krankenhaus oder an die 24-Stunden-Hotline von Chemtrec, wie auf dem Produktetikett angegeben.

 

5. RÜCKGABE. Von InduraFloor gekaufte Produkte dürfen ohne schriftliche Genehmigung von InduraFloor nicht zur Gutschrift oder Rückerstattung zurückgegeben werden. Die Frachtkosten für Produkte, die aufgrund eines Fehlers des Käufers zurückgegeben werden, gehen zu Lasten des Käufers. Die Frachtkosten für Produkte, die aufgrund eines Fehlers von InduraFloor zurückgegeben werden, gehen zu Lasten von InduraFloor. Allen Rücksendungen muss eine schriftliche Rücksendegenehmigung beigefügt sein, wobei die Fracht vom Käufer im Voraus bezahlt werden muss. Nicht autorisierte Rücksendungen werden abgelehnt. Für Rücksendungen kann eine Wiedereinlagerungsgebühr anfallen.

 

6.VERPACKUNG. Alle Produkte werden gemäß den üblichen Handelspraktiken verpackt und versendet. Wenn der Käufer besondere Versand- oder Handhabungsanforderungen hat, ist eine vorherige Benachrichtigung über diese Anforderungen erforderlich, und der Käufer ist für etwaige zusätzliche Kosten verantwortlich. Zu Teilleistungen und Teillieferungen sind wir jederzeit berechtigt, es sei denn, eine Teillieferung oder Teilleistung ist für den Kunden ohne Interesse oder vertraglich ausgeschlossen. Die Versandschätzungen beinhalten keine Bearbeitungszeiten. Nach Produktionsbeginn vorgenommene Änderungen der Bestellung können sich auf den Versandzeitpunkt auswirken. Das Unternehmen haftet nicht für Mängel, Verlust oder Beschädigung von Waren oder Materialien während des Transports. Alle mit dem Transport verbundenen Mängel, Verluste und Schäden müssen den Spediteuren und dem Unternehmen innerhalb von 24 Stunden nach Erhalt der Waren schriftlich gemeldet werden. Bei Einhaltung dieser Bedingungen besteht kein Anspruch auf Mängelrüge. Der Kunde muss die Waren sofort nach der Lieferung prüfen und muss innerhalb von 48 Stunden nach der Lieferung eine Inspektion durchführen und das Unternehmen schriftlich und mit Einzelheiten darüber benachrichtigen, wenn behauptet wird, dass die Waren nicht vertragsgemäß sind. Unterlässt der Kunde diese Mitteilung, gilt die Ware im gesetzlich zulässigen Umfang als vom Kunden angenommen.

 

7. MENGENTOLERANZEN. Sofern der Käufer zum Zeitpunkt der Bestellung keine genaue Beladung angegeben hat oder dies nicht allgemein üblich für das beschriebene Produkt ist, erkennt der Käufer das Recht von InduraFloor an, die angeforderte Menge („Überschreitungen“ oder „Unterschreitungen“) zu erhöhen oder zu verringern. „Läufe“) im Rahmen der Bestellung um nicht mehr als zehn Prozent (10 %), wenn dies zur Vermeidung von Abfall, zur Vermeidung des Zerbrechens üblicher Versandeinheiten, zur Einhaltung von Mindesttarifanforderungen oder der Größe der bereitgestellten Ausrüstung oder zur Einhaltung behördlicher Vorschriften erforderlich ist.

 

8. ZEIT UND ORT DER VERSANDUNG. Sofern das angegebene Versanddatum nicht ausdrücklich garantiert wird, stellen Vorabinformationen zum Versanddatum lediglich einen Näherungswert dar und basieren auf dem besten Ermessen des Verkäufers zum jeweiligen Zeitpunkt. Die angegebenen Versand- und Lieferzeiten für das Produkt sind daher Schätzungen und unverbindlich, es sei denn, sie wurden ausdrücklich als verbindlich vereinbart, und es kann keine Haftung gegenüber dem Käufer oder den Kunden des Käufers für direkte, indirekte oder Folgeschäden übernommen werden (alle drei Bedingungen umfassen, ohne Einschränkung). , reine wirtschaftliche Verluste, entgangener Gewinn, entgangenes Geschäft, Verlust des Firmenwerts, Verletzungen, Schäden und ähnliche Verluste) für jede Art von Nichtlieferung des Produkts zum angegebenen Datum. Eine solche Verzögerung berechtigt den Kunden zu keinem Zeitpunkt, den Vertrag zu kündigen oder zurückzutreten oder einen Teil einer Bestellung zu stornieren oder die Annahme der Lieferung zu verweigern, es sei denn, die Verzögerung überschreitet einhundertachtzig (180) Tage.

 

9.EIGENTUM UND RISIKO. Sofern in der Auftragsbestätigung nichts anderes angegeben ist, geht das Eigentum an den Produkten mit der Lieferung am Bestimmungsort auf den Käufer über. Im Falle eines Produkts, das aus den USA kommt und an einen Bestimmungsort außerhalb der USA geliefert wird, liefert InduraFloor die Produkte DDP (Delivered Duty Paid). Im Falle von Produkten, die von der InduraFloor-Einrichtung in Kalifornien versandt werden, liefert InduraFloor die Produkte DAP (Delivered at Place). Ungeachtet etwaiger Fracht- oder Preisbestimmungen geht die Gefahr mit der Übergabe der Waren an einen Spediteur, mit Ausnahme eines vom Verkäufer betriebenen Kraftfahrzeugs, im Werk des Verkäufers oder an einer anderen Versandstelle auf den Käufer über. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, alle Sendungen weiterzuleiten und kann den Käufer bei der Bearbeitung von Ansprüchen gegenüber Spediteuren unterstützen, ohne dass eine Haftung entsteht.

 

10. TRANSPORTKOSTEN UND Engpässe. Wenn in den Preisen etwaige Transportkosten ab dem Versandort enthalten sind, gelten alle Erhöhungen dieser Kosten, die wirksam werden, nachdem der Verkäufer den geltenden Preis angegeben oder festgelegt hat, sowie alle Kosten für Dienstleistungen, die der Spediteur kostenlos zur Verfügung stellt, mit Ausnahme des geltenden Frachtsatzes oder -tarifs gehen zu Lasten des Käufers. Etwaige zusätzliche Kosten für die Nutzung alternativer Liefermethoden, wenn der vorgesehene Transporteur, das Fahrzeug oder die Lade- oder Entladeeinrichtungen nicht verfügbar sind, gehen ebenfalls zu Lasten des Käufers.

 

11. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN. Die Zahlungsbedingungen sind auf der InduraFloor-Rechnung festgelegt. Sofern keine abweichenden Zahlungsbedingungen vereinbart und auf der Rechnung angegeben sind, sind Rechnungen vor Versand fällig. Kunden können Zahlungsbedingungen anfordern, indem sie den Abschnitt „Kreditanfrage und Kreditreferenzen“ des Kundenformulars von InduraFloor ausfüllen. Sie haben Anspruch auf Zahlungsbedingungen, wenn festgestellt wird, dass sie über eine ausreichende Kreditwürdigkeit verfügen, nachdem InduraFloor die Kreditwürdigkeit und finanzielle Verantwortung des Kunden anhand der Bank- und Handelsreferenzen des Kunden überprüft hat. Terms zahlt Rechnungen innerhalb einer vorher festgelegten Anzahl von Tagen nach Rechnungsdatum, unabhängig von der tatsächlichen Lieferung der Waren oder Dienstleistungen, auf die sich die Rechnung bezieht. Rechnungen sind in der in der Rechnung angegebenen Währung zu bezahlen.

 

12. GEBÜHREN FÜR VERSPÄTETE ZAHLUNG. Erfolgt eine Zahlung bei Fälligkeit nicht, wird vom Fälligkeitsdatum bis zum Zahlungseingang eine Verzugsgebühr von 2 Prozent pro Woche erhoben. In keinem Fall wird diese Gebühr den gesetzlich zulässigen Höchstsatz überschreiten. Der Käufer verpflichtet sich außerdem, angemessene Anwaltsgebühren und andere Kosten zu zahlen, die bei der Einziehung anfallen. Überfällige Konten können einer Kreditsperre unterliegen, bis alle ausstehenden Zahlungen an InduraFloor eingegangen sind. Der Verkäufer behält sich ein Sicherungsrecht an den im Rahmen dieser Vereinbarung verkauften Produkten und den Erlösen daraus vor und der Käufer gewährt dem Verkäufer hiermit ein Sicherungsrecht mit dem Recht, die Produkte und diese Erlöse in Besitz zu nehmen und darüber zu verfügen, wenn ein solcher Betrag nicht bezahlt wird fällig. Das Eigentum an allen im Rahmen dieser Vereinbarung verkauften Produkten bleibt, soweit anwendbar, bis zur vollständigen Zahlung im Namen von InduraFloor. Mit jeder Bestellung oder Annahme eines Kundenauftrags, Kostenvoranschlags oder Kostenvoranschlags versichert der Käufer dem Verkäufer, dass er zahlungsfähig ist. Im Falle eines Zahlungsverzugs des Käufers stehen dem Verkäufer die Rechte einer gesicherten Partei zu, einschließlich und ohne Einschränkung der Rechte gemäß dem Uniform Commercial Code.

 

13. WAREN- UND DIENSTLEISTUNGSSTEUER. Soweit ein im Rahmen oder im Zusammenhang mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen getätigter Kauf steuerpflichtig ist, erhöht sich die ansonsten für diesen Kauf zu zahlende Gegenleistung ohne Umsatzsteuer um einen Betrag, der dieser Gegenleistung multipliziert mit dem Satz entspricht, zu dem die Umsatzsteuer erhoben wird gleichzeitig zahlbar. Alle Parteien vereinbaren, Umsatzsteuerunterlagen, einschließlich steuerbefreiter Unterlagen, bereitzustellen, die notwendig oder wünschenswert sein können, um der anderen Partei die Geltendmachung von Umsatzsteuergutschriften, Berichtigungen oder Rückerstattungen, die Meldung von Umsatzsteuergebühren oder die Einhaltung anderer umsatzsteuerbezogener Meldungen zu ermöglichen oder zu unterstützen Angelegenheiten. Der Verkäufer akzeptiert anstelle der Erhebung staatlicher und/oder lokaler Steuern gültige Verkaufs- und Nutzungssteuerbefreiungsbescheinigungen oder Direktzahlungsgenehmigungen. Etwaige Privilegien-, Lizenz- oder Bruttoeinnahmensteuern für Rechnung des Verkäufers werden dem Käufer nicht in Rechnung gestellt.

 

14.HÖHERE GEWALT. Der Ausdruck „Höhere Gewalt“ umfasst jede höhere Gewalt oder jede Handlung staatlicher Stellen, Krieg, Mobilisierung, Streik, Aussperrung oder andere Arbeitsunruhen, Dürre, Überschwemmung, Total- oder Teilbrände, Behinderung der Schifffahrt, Sabotage, Verlust, Beschädigung oder Inhaftierung, Reduzierung, Aussetzung oder Einstellung des Betriebs oder jede andere Eventualität oder Ursache außerhalb der Kontrolle von InduraFloor, die die Herstellung und/oder den Versand und/oder den Transport von Waren verhindert. InduraFloor kann die Ausführung einer Bestellung aufgrund höherer Gewalt aussetzen und ist in diesem Fall gegenüber der anderen Partei nicht für Schäden verantwortlich, die sich aus einer solchen Aussetzung ergeben. Kommt es bei InduraFloor zu einer Leistungsverzögerung aus einem Grund, den sie nicht zu vertreten hat, kann InduraFloor anbieten, die Leistungszeit um einen Zeitraum zu verlängern, der dem Zeitraum der Verzögerung und ihrer Folgen entspricht. InduraFloor übernimmt gegenüber dem Kunden keine Haftung für Verluste oder Schäden, die aus einer Leistungsverzögerung aufgrund von Gründen entstehen, die außerhalb der Kontrolle von InduraFloor liegen. InduraFloor wird den Kunden innerhalb einer angemessenen Zeit, nachdem InduraFloor Kenntnis von einer solchen Verzögerung erlangt hat, schriftlich benachrichtigen.

 

15. Der Käufer stellt hiermit InduraFloor und seine verbundenen Unternehmen, Tochtergesellschaften und Beteiligungen, seine Direktoren, leitenden Angestellten, Vertreter, Drittanbieter, Mitarbeiter sowie Rechtsnachfolger und Abtretungsempfänger frei und erklärt sich damit einverstanden, InduraFloor von jeglicher Haftung freizustellen, sie zu verteidigen und schadlos zu halten und alle Ansprüche, Forderungen, Klagen, Klagegründe, Klagen, Verbindlichkeiten, Verluste, Schäden, Urteile, Vergleiche und Vergleiche wegen Körperverletzung, Tod, Sachschaden oder wirtschaftlichem Verlust sowie alle damit verbundenen Kosten und Ausgaben, einschließlich Anwaltskosten, die sich auf Handlungen oder Unterlassungen des Käufers im Zusammenhang mit der Nutzung, dem Betrieb, dem Eigentum oder dem Zustand der vom Käufer gekauften Produkte beziehen oder daraus resultieren oder daraus entstehen.

 

16. ANWENDBARES RECHT. Diese Vereinbarung, einschließlich ihrer Gültigkeit, Auslegung, Leistung, Funktionsweise und Durchsetzung, unterliegt den Gesetzen des US-Bundesstaates Kalifornien und dem Uniform Commercial Code, einschließlich seiner Verjährungsfristen, ohne Bezugnahme auf seine Rechtswahlregeln oder ein Grundsatz, der die Anwendung des Rechts einer anderen Gerichtsbarkeit erfordert, wie darin festgelegt.

Version: 2023 Rev 230329

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